DER VERBAND
Der Königliche Verband wurde am 22. Dezember 1914 gegründet unter der Bezeichnung Stutbuch des niederländischen Zugpferdes. Dazu wurde nachdrücklich erwähnt, es betreffe ein Pferd vom belgischen Typus. Das Stutbuch hatte sich damals in ´s-Gravenhage niedergelassen und bis zum Jahre 2001 wurden Administration und Registrierung in diesem Ort ausgeführt.Am 20. April 1948 wurde dem Verband das Prädikat Königlich verliehen, eine Anerkennung, auf die der Verband noch immer sehr stolz sein darf und selbstverständlich auch ist. Die Genehmigung dieses Prädikats implizierte übrigens, daß auch dem Namen die Qualifizierung ‘Königlich’ hinzugefügt werden mußte.
Der Name evolvierte denn auch zu “Königlicher Verband des niederländischen Zugpferdes”. Diese Bezeichnung trifft jedoch nicht mehr ganz zu, weil seit 1961, infolge der Einfuhr von Haflingerpferden aus Österreich, dem Stutbuch eine ganz unterschiedliche Rasse zugelassen wurde. Obwohl diese Pferde zunächst für die Leichtarbeit auf dem Bauernhof beabsichtigt waren, ergab sich rasch, daß sie auch für viele andere Zwecke geeignet waren und eine Anziehungskraft ausübten auf Menschen, die nichts oder kaum etwas mit der Agrarwirtschaft zu tun hatten.
Derzeit wird die Mehrzahl innerhalb des Stutbuches von Haflingerpferden dargestellt und damit haben sie sich eine nicht mehr wegzudenkene Stelle errungen.Das Stutbuch für sowohl Zugpferde als Haflingerpferde hat sich derzeit in ’s-Hertogenbosch niedergelassen und führt den offiziellen Namen: Königlicher Verband "Das niederländische Zugpferd und der Haflinger".
DIE VORSTÄNDE
Die Abteilungen
Fast jede Provinz hat ihre Abteilung. Nur die Abteilung Nord-Holland/Utrecht ist von zwei Provinzen zusammengelegt. Alle Abteilungen verfügen über ihren eigenen Vorstand, während jede Abteilung außerdem mindestens einen Abgeordnete in den Hauptvorstand delegiert. Je höher die Mitgliederanzahl, desto größer ihre Vertretung. Die Abteilungen bilden die richtige Grundlage des Verbandes. Denn die Aktivitäten der Mitglieder bestimmen die Funktionsfähigkeit einer Abteilung. Selbstverständlich sollen die Vorstände der Abteilungen ihre Mitglieder stimulieren und denen die Möglichkeiten zur optimalen Verwendung der Pferde reichen.» sehen Sie sich die Kontaktdaten der Abteilungen an
Der Hauptvorstand
Der Hauptvorstand ist von Vertretern aus den Abteilungen zusammengesetzt. Sie tagen mindestens zweimal im Jahre zur Besprechung der Aktivitäten des Verbandes und zur Beurteilung der Vorschläge des geschäftsführenden Vorstandes. Eigene Vorschläge der Mitglieder des Hauptvorstandes werden dort jedenfalls besprochen.Der Hauptvorstand ist zur Ernennung der Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes, mit Ausnahme des Allgemeinen Vorsitzenders, zuständig. Der Allgemeine Vorsitzender wird von der Generalsammlung ernannt. Zur Tagesordnung gehören ebenfalls die Ernennung des Sekretärs/Schatzmeisters, der Preisrichter und der stellvertretenden Preisrichter.
Der Hauptvorstand ist ebenfalls für die Einstellung von Kommissionen, die den geschäftsführenden Vorstand oder den Haupstvorstand beraten sollen/dürfen, zuständig. Ein Beispiel dafür ist die Einstellung der zuchttechnischen Ausschüße.
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Der geschäftsführende Vorstand
Der geschäftsführende Vorstand ist für den täglichen Betrieb des Stutbuches zuständig. Er setzt sich aus vier Mitgliedern und dem Allgemeinen Vorsitzenden zusammen. Der geschäftsführende Vorstand tagt so häufig, wie es der Allgemeine Vorsitzender für erforderlich hält.» sehen Sie sich die Vorstandsmitglieder an



